Gutachten

Gutachten sind unabhängige, fachlich fundierte Bewertungen von Immobilien, Zuständen oder Schäden.
Sie dienen als verlässliche Grundlage für Entscheidungen, z. B. bei Kauf, Verkauf, Vermögensübersicht, Erbschaften, Streitfällen (Ehe & Scheidung) oder Versicherungsfragen.

Verkehrwertsgutachten

Dies ist ein ausführliches Gutachten welches mithilfe eine detailierten Wertermittlung der Immobilie durch einen Sachverständigen, den voraussichtlich erzielbaren Verkaufspreis (Marktwert) zu einem bestimmten Stichtag feststellt. 

Immobiliengutachten

Ein Immobiliengutachten ist eine fachkundige Einschätzung des Verkehrswerts (Marktwerts) einer Immobilie, die von qualifizierten Sachverständigen erstellt wird. Es wird beispielsweise beim Kauf oder Verkauf, im Erbfall oder bei einer Scheidung genutzt, um einen angemessenen Preis festzulegen. Dabei fließen Faktoren wie die Lage, der Zustand sowie mögliche bauliche Mängel in die Bewertung ein. 

Schadensgutachten

Ein Schadensgutachten für Immobilien – auch als Bauschadengutachten bezeichnet – ist eine sachliche und unabhängige Dokumentation von Schäden oder Baumängeln an einem Gebäude, die von einem Sachverständigen erstellt wird. Dabei werden die Ursachen der Schäden untersucht, deren Umfang bewertet, geeignete Maßnahmen zur Behebung empfohlen und die voraussichtlichen Reparaturkosten kalkuliert.

Natursteingutachten

Ein Natursteingutachten ist eine fachlich fundierte und unabhängige Analyse sowie Bewertung von Bauteilen aus Naturstein – etwa Böden, Fassaden oder Arbeitsplatten – durch einen Sachverständigen. Es wird eingesetzt, um die Qualität zu beurteilen, vorhandene Mängel festzuhalten, Ursachen von Schäden wie Rissen oder Verfärbungen zu klären, geeignete Sanierungsmaßnahmen zu planen oder den Wert im Rahmen eines Kaufs oder Verkaufs zu ermitteln. 

Restnutzungsdauergutachten

Mit einem Restnutzungsdauergutachten wird die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes sachverständig ermittelt. Im Gegensatz zu pauschalen steuerlichen Ansätzen berücksichtigt die Bewertung den konkreten baulichen Zustand, den Modernisierungsgrad sowie vorhandene Schäden und Nutzungseinschränkungen des Objekts.

Das Gutachten dient insbesondere als Grundlage zur steuerlichen Anpassung der Abschreibung (AfA) und kann gegenüber Finanzbehörden den Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer erbringen. Hierdurch können sich unter Umständen höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten ergeben.

Die Herleitung erfolgt objektbezogen und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Immobilie.

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